Als Hausverwaltung organisieren wir alle Tätigkeiten die die Wohneigentümergemeinschaft betreffen.

Wir kümmern uns als WEG Verwaltung um die ordentliche Eigentümerversammlung, bereiten Wirtschaftspläne und die Höhe der Instandhaltungsrücklagen vor und dokumentiert alle Beschlüsse. Die Verwaltung holt Angebote bei Handwerkern für Reparaturen am Objekt ein und überwacht die Ausführung. Außerdem gehört noch die Abrechnung der Nebenkosten der WEG, die Überwachung der Zahlungen und die Buchführung zu unseren Leistungen.

Zu unseren Aufgaben, als WEG Verwaltung, zählen wir u.a.

  • regelmäßige Grundstücksbegehungen
  • rechtzeitige Planung und Durchführung von Instandhaltungs- / Instandsetzungsmaßnahmen
  • übersichtliche und nachvollziehbare Buchhaltung per EDV
  • Beitreibung von Zahlungsrückständen
  • gewissenhafte Erledigung aller Maßnahmen, die durch Teilungserklärung, Versammlungsbeschlüsse, Gesetze und / oder Rechtsprechung vorgeschrieben sind.
  • termingerechte Belegprüfung
  • Eigentümerversammlungen Vorort oder in unseren Kanzleiräumen.
  • regelmäßiger Kontakt mit den Eigentümern bzw. den Verwaltungsbeiräten

Unsere Verwaltertätigkeit für Gemeinschaften beinhaltet die für den Verwalter im Wohnungseigentumsgesetz (§ 27 WEG) festgelegten Aufgaben.

Sondervergütungen der WEG-Hausverwaltung

Fallen in einem Jahr zusätzliche Leistungen anfallen, kommen diese Kosten als Sondervergütungen in die Rechnung. Dazu gehören:

  • eine außerordentliche Eigentümerversammlung
  • Instandhaltungsmaßnahmen mit einem hohen Arbeitsaufwand
  • Erhebung einer Sonderumlage
  • Mahnungen bei unbezahlten Nebenkostenabrechnungen
  • Versicherungsschäden
  • Eigentümerwechsel

Die Sondervergütungen erhebt die Hausverwaltung nach Kostenaufwand.